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Krankenversicherung für Medizinstudierende

Grundsätzlich wird man zu Beginn des Studiums versicherungspflichtig. Studierende können zwischen zwei Versicherungssystemen wählen, dem Gesetzlichen (GKV) oder dem Privaten (PKV). Dafür sind ab dem Zeitpunkt der Einschreibung 3 Monate Zeit.

Viele Studienanfänger sind noch bei den Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das bis zum Alter von 25 Jahren, zuzüglich des Wehr- oder Freiwilligendienstes. Erst danach käme es zur beitragspflichtigen studentischen Krankenversicherung in der GKV. Diese ist vergünstigt und betragt knapp über 100 Euro im Monat.

Studierende, die bereits vor dem Studium privat versichert waren, können sich auch gesetzlich versichern. In diesem Fall greift bereits mit Beginn des Studiums der oben genannte vergünstigte studentische Beitrag.

Erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. Es folgt dann die freiwillige Versicherung in der GKV, welche aber mit einem deutlich höheren Beitrag verbunden ist. Befreit man sich von der studentischen Pflichtversicherung zugunsten der PKV, kann ein Ausbildungstarif in einer beliebigen PKV gewählt werden. Der Preis ist hier von den gewählten Leistungen abhängig. Einen besonderen Fall stellen Kinder von Beamten dar, da sie in aller Regel beihilfeberechtigt zu sehr günstigen Konditionen in der PKV versichert sein können. Hierbei muss aber beachtet werden, dass mit dem Ende des Kindergeldanspruchs auch die Beihilfe endet und dann ein Ausbildungstarif in der PKV gewählt werden muss. Einen Weg in die GKV gibt es dann nicht mehr.

Die Entscheidung ob GKV oder PKV ist für das gesamte Studium bindend. Deshalb sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein.

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