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Spätestens sobald man erste Erfahrungen in der Klinik sammelt, rückt die Haftpflichtversicherung in den Fokus. Manche Studienordnungen sehen sogar vor, dass bei Studienbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung gegeben sein muss. Ein Haftpflichtrisiko gibt es im beruflichen und im privaten Bereich. Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für Sie zu begleichen. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss diesen in vollem Umfang ersetzen. Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Sehr schnell können hohe Schadensummen zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese und gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

In der Regel sind Studierende bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung Ober die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ob, wie lange und in welchem Umfang, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig ist, dass die Privathaftpflicht der Eltern u.U. nicht ausreicht. Das sollte geprüft werden. Wer eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland plant, muss wissen, dass in vielen Fallen die Kliniken bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fordern.

In Deutschland sind Sie für die Tätigkeiten in Klinik und Praxis Ober deren Träger und Inhaber (unterschiedlich gut) versichert. Aber Studierende und Klinikarzte können – u.U. nachdem erfolglos versucht wurde, den Schadenersatz beim Träger zu holen – vom Geschädigten auch direkt in Anspruch genommen werden. Um Lücken in der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung zu vermeiden, empfehlen wir, für einen eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.

 

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Spätestens sobald man erste Erfahrungen in der Klinik sammelt, rückt die Haftpflichtversicherung in den Fokus. Manche Studienordnungen sehen sogar vor, dass bei Studienbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung gegeben sein muss. Ein Haftpflichtrisiko gibt es im beruflichen und im privaten Bereich. Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für Sie zu begleichen. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss diesen in vollem Umfang ersetzen. Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Sehr schnell können hohe Schadensummen zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese und gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

In der Regel sind Studierende bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung Ober die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ob, wie lange und in welchem Umfang, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig ist, dass die Privathaftpflicht der Eltern u.U. nicht ausreicht. Das sollte geprüft werden. Wer eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland plant, muss wissen, dass in vielen Fallen die Kliniken bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fordern.

In Deutschland sind Sie für die Tätigkeiten in Klinik und Praxis Ober deren Träger und Inhaber (unterschiedlich gut) versichert. Aber Studierende und Klinikarzte können – u.U. nachdem erfolglos versucht wurde, den Schadenersatz beim Träger zu holen – vom Geschädigten auch direkt in Anspruch genommen werden. Um Lücken in der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung zu vermeiden, empfehlen wir, für einen eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.

 

 

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Spätestens sobald man erste Erfahrungen in der Klinik sammelt, rückt die Haftpflichtversicherung in den Fokus. Manche Studienordnungen sehen sogar vor, dass bei Studienbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung gegeben sein muss. Ein Haftpflichtrisiko gibt es im beruflichen und im privaten Bereich. Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für Sie zu begleichen. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss diesen in vollem Umfang ersetzen. Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Sehr schnell können hohe Schadensummen zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese und gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

In der Regel sind Studierende bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung Ober die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ob, wie lange und in welchem Umfang, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig ist, dass die Privathaftpflicht der Eltern u.U. nicht ausreicht. Das sollte geprüft werden. Wer eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland plant, muss wissen, dass in vielen Fallen die Kliniken bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fordern.

In Deutschland sind Sie für die Tätigkeiten in Klinik und Praxis Ober deren Träger und Inhaber (unterschiedlich gut) versichert. Aber Studierende und Klinikarzte können – u.U. nachdem erfolglos versucht wurde, den Schadenersatz beim Träger zu holen – vom Geschädigten auch direkt in Anspruch genommen werden. Um Lücken in der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung zu vermeiden, empfehlen wir, für einen eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.

 

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Spätestens sobald man erste Erfahrungen in der Klinik sammelt, rückt die Haftpflichtversicherung in den Fokus. Manche Studienordnungen sehen sogar vor, dass bei Studienbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung gegeben sein muss. Ein Haftpflichtrisiko gibt es im beruflichen und im privaten Bereich. Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für Sie zu begleichen. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss diesen in vollem Umfang ersetzen. Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Sehr schnell können hohe Schadensummen zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese und gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

In der Regel sind Studierende bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung Ober die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ob, wie lange und in welchem Umfang, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig ist, dass die Privathaftpflicht der Eltern u.U. nicht ausreicht. Das sollte geprüft werden. Wer eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland plant, muss wissen, dass in vielen Fallen die Kliniken bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fordern.

In Deutschland sind Sie für die Tätigkeiten in Klinik und Praxis Ober deren Träger und Inhaber (unterschiedlich gut) versichert. Aber Studierende und Klinikarzte können – u.U. nachdem erfolglos versucht wurde, den Schadenersatz beim Träger zu holen – vom Geschädigten auch direkt in Anspruch genommen werden. Um Lücken in der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung zu vermeiden, empfehlen wir, für einen eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.

 

 

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Spätestens sobald man erste Erfahrungen in der Klinik sammelt, rückt die Haftpflichtversicherung in den Fokus. Manche Studienordnungen sehen sogar vor, dass bei Studienbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung gegeben sein muss. Ein Haftpflichtrisiko gibt es im beruflichen und im privaten Bereich. Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für Sie zu begleichen. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss diesen in vollem Umfang ersetzen. Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Sehr schnell können hohe Schadensummen zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese und gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

In der Regel sind Studierende bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung Ober die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ob, wie lange und in welchem Umfang, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig ist, dass die Privathaftpflicht der Eltern u.U. nicht ausreicht. Das sollte geprüft werden. Wer eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland plant, muss wissen, dass in vielen Fallen die Kliniken bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fordern.

In Deutschland sind Sie für die Tätigkeiten in Klinik und Praxis Ober deren Träger und Inhaber (unterschiedlich gut) versichert. Aber Studierende und Klinikarzte können – u.U. nachdem erfolglos versucht wurde, den Schadenersatz beim Träger zu holen – vom Geschädigten auch direkt in Anspruch genommen werden. Um Lücken in der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung zu vermeiden, empfehlen wir, für einen eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.

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Spätestens sobald man erste Erfahrungen in der Klinik sammelt, rückt die Haftpflichtversicherung in den Fokus. Manche Studienordnungen sehen sogar vor, dass bei Studienbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung gegeben sein muss. Ein Haftpflichtrisiko gibt es im beruflichen und im privaten Bereich. Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für Sie zu begleichen. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss diesen in vollem Umfang ersetzen. Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Sehr schnell können hohe Schadensummen zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese und gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

In der Regel sind Studierende bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung Ober die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ob, wie lange und in welchem Umfang, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig ist, dass die Privathaftpflicht der Eltern u.U. nicht ausreicht. Das sollte geprüft werden. Wer eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland plant, muss wissen, dass in vielen Fallen die Kliniken bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fordern.

In Deutschland sind Sie für die Tätigkeiten in Klinik und Praxis Ober deren Träger und Inhaber (unterschiedlich gut) versichert. Aber Studierende und Klinikarzte können – u.U. nachdem erfolglos versucht wurde, den Schadenersatz beim Träger zu holen – vom Geschädigten auch direkt in Anspruch genommen werden. Um Lücken in der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung zu vermeiden, empfehlen wir, für einen eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.

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