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Jedes Jahr zum Ende des Jahres erhalten wir Anfragen von Ärztinnen und Ärzten, die sich auf ihre KFZ-Versicherung beziehen. Daher möchten wir an dieser Stelle einen Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten geben.

Die Kündigung einer KFZ-Versicherung kann grundsätzlich ordentlich oder außerordentlich erfolgen. 

  1. Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung einer Kfz-Versicherung ist in der Regel einmal jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat, das heißt, die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Das Versicherungsjahr beginnt oft am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
  2. Sonderkündigungsrecht: Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich ist. Dazu gehören unter anderem:

    Beitragserhöhung: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Die Kündigung tritt dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung in Kraft.

    Schadensfall: Nach einem Schadensfall, bei dem die Versicherung eine Leistung erbracht hat, besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Regulierung des Schadens.

Bevor Sie Ihre KFZ-Versicherung kündigen, sollten Sie sich eine neue Versicherung suchen. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung unzufrieden sind. Schließlich sollte eine nahtlose Absicherung stets gewährleistet sein.

Unser Angebot: Als auf Ärztinnen und Ärzte spezialisierte Berater suchen wir gerne für Sie ein passendes Versicherungsunternehmen, dass auf der einen Seite Ihren Absicherungswünschen entspricht und auf der anderen Seite eine hohe Kundenzufriedenheit aufweist. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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