In Zeiten zunehmender Praxisanstellungen und wachsender MVZ-Strukturen rückt ein Thema verstärkt in den Fokus: die Haftungsrisiken für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Arztpraxis. Von Rechtsexperten wird in diesem Zusammenhang immer wieder betont, dass die Bandbreite möglicher Haftungsfälle weit über den klassischen Behandlungsfehler hinausreicht und Mediziner sich der Risiken bewusst sein müssen.
Tatsächlich stellen wir in unserer Beratungspraxis immer wieder fest, dass in der Praxis angestellte Mediziner Risiken wie z. B. potenzielle Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Honorarrückforderungen wegen GOÄ-Verstößen oder auch die Risiken bei Nutzung von dienstlich genutzten Praxisfahrzeugen unterschätzen.
Rechtliche Einordnung: Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber im Außenverhältnis für die Tätigkeiten seiner angestellten Mediziner, da diese als Erfüllungsgehilfen agieren. Doch aus prozesstaktischen Gründen werden z. B. bei Behandlungsfehlervorwürfen oft sowohl Praxisinhaber als auch der behandelnde Arzt verklagt. Beide haften dann als Gesamtschuldner, was bedeutet, dass jeder Einzelne für den vollen Schadenersatz herangezogen werden kann.
Unser Rat: Alle Ärztinnen und Ärzte sollten sich, unabhängig davon, ob sie in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig sind, zeitnah um die Absicherung von den spezifischen Risiken kümmern.
Wir sind auf die Beratung von Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg spezialisiert und bieten eine individuelle und umfassende Beratung zu den Haftungsrisiken von angestellten Medizinern in der Arztpraxis an. Nutzen Sie unsere langjährige Expertise und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.