Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte glauben, im Krankheitsfall finanziell gut abgesichert zu sein. Tatsächlich zahlen Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit das Gehalt aber in der Regel nur für maximal sechs Wochen weiter. Danach haben gesetzlich Versicherte regelmäßig Anspruch auf Krankengeld.
Genau hier entsteht in der Praxis häufig eine Versorgungslücke. Denn das Krankengeld ersetzt nicht automatisch das volle Einkommen. Das kann besonders für angestellte Ärztinnen und Ärzte spürbar werden, wenn das laufende Einkommen, feste Verpflichtungen oder der private Lebensstandard auf das volle Gehalt ausgerichtet sind.
Besonders wichtig ist das Thema daher für privat krankenversicherte angestellte Ärztinnen und Ärzte. In der PKV gibt es kein gesetzliches Krankengeld wie in der GKV. Der Verdienstausfall muss in der Regel über eine separate Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Gleichzeitig laufen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung während einer längeren Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich weiter. Deshalb sollte das Krankentagegeld für angestellte Ärzt:innen kein Nebenthema sein. Bei der Prüfung der Absicherung sollte vor allem darauf geachtet werden, ab wann die Leistung einsetzt und ob die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes zum tatsächlichen Einkommen passt. Denn eine längere Erkrankung bedeutet nicht nur eine medizinische, sondern auch eine finanzielle Belastung.