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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Die Telemedizin gewinnt an Bedeutung. Ärztinnen und Ärzten wird es ermöglicht, ihre Patientinnen und Patienten ärztlich zu beraten, ohne dass diese persönlich in eine Praxis oder Klinik gehen müssen. Dies ist besonders wertvoll für Menschen in ländlichen Gebieten, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder bei leichteren Erkrankungen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Teleärztinnen und Teleärzte einen besonderen bzw. angepassten Versicherungsschutz, insbesondere im Bereich der beruflichen Haftpflichtversicherung, brauchen. Konkret müssen Mediziner, die eine telemedizinische Beratung und Behandlung durchführen, über eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden verfügen.

Unser Angebot: Ärztinnen und Ärzte, die in Baden-Württemberg an der telemedizinischen Versorgung teilnehmen möchten, sollten sich mit uns, den Versicherungsexperten des WVD Baden-Württemberg, in Verbindung setzen, um den Versicherungsbedarf überprüfen und mit dem bestehenden Versicherungsschutz abgleichen zu lassen.

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