Ärztinnen und Ärzte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen möchten, müssen einen Antrag mit umfassenden Gesundheitsfragen ausfüllen. In diesem Zusammenhang fällt der Begriff „vorvertragliche Anzeigepflicht“. Im Folgenden erläutern wir, was darunter zu verstehen ist, damit Sie beim Ausfüllen des Antrages keine Fehler machen.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine wichtige Obliegenheit im deutschen Versicherungsrecht, die dem Versicherungsnehmer auferlegt wird, vor Abschluss des Versicherungsvertrags alle gefahrerheblichen Umstände dem Versicherungsunternehmen offenzulegen.
Ziel der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Diese Pflicht dient dazu, dass der Versicherer ein umfassendes und korrektes Bild von dem Risiko erhält, das er übernimmt. Diese Transparenz ist sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer von entscheidender Bedeutung.
Dem Versicherer ermöglicht sie eine genaue Einschätzung des Risikos und die Festlegung angemessener Prämien, wodurch er sich vor übermäßiger Risikobelastung schützt. Dem Versicherungsnehmer hingegen garantiert sie den Erhalt des richtigen Versicherungsschutzes und verhindert, dass Ansprüche aufgrund nicht offengelegter risikorelevanter Umstände abgelehnt werden.
Folgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer kann das Versicherungsunternehmen unter Umständen den Vertrag kündigen oder im Schadensfall die Leistung kürzen oder die Schadensforderung sogar ganz ablehnen, wenn der risikorelevante Umstand nicht offengelegt wurde.
Daher: Der beste Weg, um diese Pflicht zu erfüllen, ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen im Versicherungsantrag. Bei Unsicherheiten, ob etwas risikorelevant ist, sollte es dennoch offengelegt werden. Es ist zudem ratsam, sich beim Versicherungsunternehmen nach weiteren erforderlichen Informationen zu erkundigen.